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Heute, am 17. Dezember 2021 läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus. Bisher haben nur Schweden und Dänemark das Regelwerk in nationale Bestimmungen umgesetzt; Portugal gelingt zwar noch eine rechtzeitige Abstimmung im Parlament, das portugiesische Umsetzungsgesetz tritt jedoch erst Mitte 2022 in Kraft. Deutschland dagegen droht ein Vertragsverletzungsverfahren, weil sich die Koalitionspartner der letzten Legislatur auf einen ersten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums in Gestalt des sog. Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG) nicht verständigen konnten. Allerdings greift der jüngst veröffentlichte Koalitionsvertrag das Thema wieder auf, so dass nun wieder etwas Bewegung in die Sache zu kommen scheint. Die Richtlinie, die unionsweit einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz von Whistleblowern schafft, soll demnach „rechtssicher und praktikabel“ umgesetzt werden. Whistleblower werden „nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch bei Meldung von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt.“

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Am 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821/EU) in Kraft. Sie setzt ein neues Rechtsregime ein für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Damit im Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 23. November 2021 ihren jährlichen Bericht im Bereich der Dual-Use-Güter. Schwerpunkt dieses Berichts ist die Umsetzung der neuen Dual-Use-Verordnung.

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Im März 2019 hat die Europäische Union die sog. Screening-Verordnung (VO 2019/452/EU) erlassen. Diese soll Mitgliedstaaten animieren, ausländische Direktinvestitionen aus Drittstaaten aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Auch schuf die Screening-Verordnung ein Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 23. November 2021 zum ersten Mal einen nunmehr jährlichen Report zur Investitionskontrolle herausgegeben.

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BLOMSTEIN hat Teva Pharmaceutical Industries Limited (Teva) erfolgreich bei der investitionskontrollrechtlichen Anmeldung ihrer strategischen Lizenzierungskooperation mit der MODAG GmbH (MODAG) beraten.

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Die harmonisierten Ursprungsregeln des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) sind ein zentrales Instrument des präferenziellen Warenverkehrs innerhalb der PEM-Freihandelszone. Das PEM-Übereinkommen schafft gemeinsame Ursprungsregeln zwischen der EU und den anderen 24 Vertragsparteien (EFTA-Staaten, die Färöer-Inseln, Türkei und die Mittelmeeranrainerstaaten des Westbalkans, Nordafrika und des Nahen Ostens einschließlich einiger ihrer Nachbarländer). Um die geltenden Ursprungs- und Verfahrensregeln zu modernisieren und zu vereinfachen, verhandeln die Vertragsparteien seit 2012 an einer Revision der Konvention.

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Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist erschienen und BLOMSTEIN freut sich über die Auszeichnung der JUVE Redaktion in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht“.

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Die meisten Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen ins oder sind Empfänger von Zahlungen aus dem Ausland. Genauso halten eine Vielzahl von inländischen Unternehmen Anteile an ausländischen Unternehmen oder werden selbst (zum Teil) von ausländischen Unternehmen gehalten. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Themen, unter anderem Meldepflichten bei der Bundesbank. Trotz empfindlicher Sanktionierung (bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß), strikter Meldefristen und nur eingeschränkter Korrekturmöglichkeiten werden die Meldepflichten nach §§ 62–70 AWV vielfach stiefmütterlich behandelt oder gar ganz übersehen. Betroffen sind neben Unternehmen gleichermaßen Privatpersonen und Freiberufler, denn die Meldepflicht gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Zahlungen (über 12.500 Euro ohne gegenüberstehenden Import oder Export) und Unternehmensbeteiligungen mit Auslandsbezug. Da abgegebene falsche oder unvollständige Meldungen zumindest eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten solche Meldeverstöße durch eine vorbeugende Compliance-Strategie möglichst vermieden werden.

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BLOMSTEIN ernennt zum 1. Juli 2021 mit Dr. Florian Wolf seinen ersten Counsel.

Florian Wolf (36 Jahre) ist bereits seit Gründung der Kanzlei im Frühjahr 2016 Teil des Teams. Er berät internationale Mandanten zu allen vergabe- und außenwirtschaftlichen Fragen. Zu den Highlights seiner bisherigen vergaberechtlichen Praxis gehören die Beratung des erfolgreichen Bieterkonsortiums Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM im Vergabeverfahren des Bundesverkehrsministeriums zur Erhebung der PKW-Maut, die Vertretung der German Naval Yards Kiel sowie der FSG in verschiedenen maritimen Vergabenachprüfungsverfahren und die Vertretung eines der größten europäischen Bauunternehmen vor verschiedenen Oberlandesgerichten. Seine außenwirtschaftsrechtliche Praxis prägt die sanktions- und exportkontrollrechtliche Beratung verschiedener IT-, Hightech- und Industrieunternehmen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Waren und Technologie sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland.

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Am 1. Juli 2021 ist das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) vom 25.06.2021 (BGBl. 2021 I, 2141) in Kraft getreten. Das SchnellLG ist ein wesentlicher Baustein für den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland: Es bildet insbesondere die gesetzliche Grundlage für ein Vergabeverfahren über Bau und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten im gesamten Bundesgebiet. Die Ladeleistung einer Schnellladesäule an einem solchen Standort beträgt mindestens 150 Kilowatt. Dies ermöglicht nach 30-minütigem Laden eine Reichweite von ca. 150 bis 300 Kilometer.

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Ab 2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettengesetz. Im Interview schildert Rechtsanwältin Anna Huttenlauch, warum sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten sollten.

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