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As previously announced, BLOMSTEIN is publishing a series of briefings introducing into European and German legal defence matters.

Today’s briefing focuses on regulatory topics that might occur in relation to the investment and ramp-up phase of startups. These issues refer to export control, public procurement and foreign direct investment control law.

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Am 23. Februar 2025 stehen in Deutschland Neuwahlen an. Vor dem Hintergrund der multiplen internationalen Herausforderungen ist ein wesentliches Thema auch die nationale Sicherheit und Verteidigung. Dieses Briefing gibt einen Überblick über die Inhalte der Wahlprogramme der wichtigsten Parteien zu den Themen Bundeswehr, der Finanzierung derselben und zur Verteidigungsindustrie.

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Am 15. Januar ist das 4. Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Optimierung der Exportkontrollverfahren des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kraft getreten. Zielsetzung des Maßnahmenpaketes ist es, durch die Erweiterung bestehender bzw. die Einführung neuer allgemeiner Genehmigungen zur Ausfuhr bzw. Verbringung bestimmter Rüstungs- und Dual-Use-Güter die Anzahl anhängiger Genehmigungsanträge beim BAFA deutlich zu verringern. Zugleich sollen jene Anträge, die eine umfassende Einzelfallprüfung erfordern, schneller bearbeitet werden.

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The European economy is under mounting pressure from China's rapid technological advances and industrial policy, trade uncertainties linked to the new Trump administration in the USA, and growing geopolitical instability, which impact the competitive landscape in several global markets and increase disruption risks in supply chains. In this challenging economic and political climate, enhancing the competitiveness of European businesses and reinforcing the resilience of the Single Market have become key political priorities, as outlined in the European Council's Budapest Declaration on the New European Competitiveness Deal.

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Eine Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein bestimmtes Unternehmen ohne europaweite Ausschreibung ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Ein in der Praxis häufig herangezogener Grund ist, dass aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, beispielsweise Urheberrechten, nur ein Unternehmen den Auftrag ausführen kann. Diese Möglichkeit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer bemerkenswerten Entscheidung eingeschränkt – mit erheblichen Folgen für Unternehmen und an das Vergaberecht gebundene Auftraggeber.

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Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine regelrechte Aufbruchsstimmung in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) ausgelöst: Die Nachfrage nach militärischen Gütern, Dienstleistungen und Innovationen ist rasant gestiegen, und auch private Investoren richten ihren Blick verstärkt auf Unternehmen in diesem Sektor (siehe hier).

In dieser Ausgabe unserer Briefingreihe werfen wir einen genaueren Blick auf die regulatorischen Fallstricke, die bei der Beschaffung von Finanzmitteln lauern. Ein brandaktuelles Thema, das insbesondere für Start-ups und KMU angesichts der „Zeitenwende“ und eines zunehmend positiven Geschäftsklimas von Bedeutung ist. Erfahren Sie, wie Sie trotz der Vielzahl an nationalen und europäischen Vorgaben sicher durch den Regulierungsdschungel navigieren können.

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Government-to-government (G2G) contracts represent a popular tool among EU Member States to procure defence equipment and other sensitive goods as well as related works and services, such as capacity training or maintenance and logistical support. In particular, many EU countries frequently purchase equipment from the US through its Foreign Military Sales (FMS) program. Intra-EU defence trade is also common, with France and Germany being the Union's two largest sellers of defence and security goods and services. While such G2G contracts hold many advantages from a security policy point of view, they may negatively affect competition in the defence and security market for private operators. Nevertheless, such G2G transactions can be exempted from compliance with EU public procurement law.

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In this second edition of BLOMSTEIN’s International Investment Law (IIL) briefing series, we look at how the EU’s sanctions against Russia are affecting existing investments in Russia and investment arbitrations against the Russian state. Meanwhile, our next briefing will look at the impact of Russia’s countersanctions on investors and their prospects for redress under IIL.

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After many years in the shadows, the European defence industry has returned to the political agenda since Russia's war of aggression in Ukraine. One of the ways to strengthen the domestic industry is to favour EU companies in defence procurement by EU Member States. A recent decision by the European Court of Justice has paved the way – with significant consequences for non-EU defence companies.

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A recent decision brings new life to the question of compensation for unlawful conduct by the German MOD in Defence Procurements. As the German lawmakers decided in February 2022 to reduce the effectivity and the possibilities to seek the prevention of awards by way of single source procurements, competitors were effectively left to claim damages. However, chances of succeeding therein have always been difficult low. A recent ECJ decision might change that.

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